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Maut-MwSt in Frankreich zurückholen: der Weg für ausländische Transporteure

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Maut-MwSt in Frankreich zurückholen: 20 % für ausländische Transporteure

Auf jeder französischen Mautrechnung stehen 20 % Mehrwertsteuer – bei einem LKW mit 100.000 Frankreich-Kilometern im Jahr sind das rund 2.600 €, die dem Betrieb zunächst fehlen. Für Transporteure mit Sitz im EU-Ausland ist dieses Geld rückholbar, aber nur mit dem richtigen Verfahren und innerhalb einer Frist. Dieser Artikel zeigt den Weg, die Belege und die häufigsten Ablehnungsgründe. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026.

Warum ist die französische Maut-MwSt erstattungsfähig?

Frankreich behandelt Maut und Tunnelgebühren als Leistung mit 20 % Mehrwertsteuer. Für ein in Frankreich ansässiges Unternehmen ist das ein normaler Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuererklärung. Für ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat funktioniert dieser Abzug nicht, weil es in Frankreich keine Steuererklärung abgibt.

Stattdessen gilt das Erstattungsverfahren nach Richtlinie 2008/9/EG: Der Unternehmer beantragt die Erstattung im Sitzland über ein elektronisches Portal, das den Antrag an Frankreich weiterleitet. Der französische Fiskus prüft und zahlt direkt.

Drei Regeln gelten dabei immer:

  • Die Rechnung muss auf den Antragsteller ausgestellt sein, nicht auf den Fahrer, nicht auf eine Schwestergesellschaft.
  • Die MwSt darf nicht bereits abgezogen worden sein.
  • Der Antrag muss sich auf einen Zeitraum von mindestens drei Monaten und höchstens einem Kalenderjahr beziehen.

Welche Frist gilt und was passiert bei Versäumnis?

Der Antrag muss bis zum 30. September des Folgejahres gestellt sein. Für Mautrechnungen aus 2025 endet die Frist also am 30. September 2026 – ein Datum, das in vielen Flotten schlicht nicht im Kalender steht.

  • Mindestbetrag: seit 2010 kein Mindestbetrag mehr in der EU.
  • Antragsperioden: drei Monate bis ein Kalenderjahr, keine Perioden über den Jahreswechsel.
  • Bearbeitungszeit: typischerweise vier bis acht Monate nach Eingang bei der französischen Verwaltung.
  • Verzinsung: bei verspäteter Erstattung in der Regel Zinsen ab dem vierten Monat nach Antragseingang.
  • Nachreichung: Fehlt ein Beleg, wird der Antrag nicht insgesamt abgelehnt, sondern der betroffene Posten gestrichen.

Ein versäumter 30. September kostet ein volles Jahr MwSt – bei einer Flotte mit 20 Fahrzeugen sind das über 50.000 €, die endgültig verloren sind.

Welche Beträge kommen realistisch zusammen?

Beispielrechnung für einen Vierzachser mit 100.000 km in Frankreich pro Jahr, Péage-Satz 0,13 €/km netto.

PositionNetto pro JahrMwSt 20 %erstattungsfähig
Péage Autobahn13.000 €2.600 €ja
Tunnel und Brücken1.400 €280 €ja
Parken und Raststätten900 €180 €ja
Diesel (Frankreich-Tankungen)18.400 €3.680 €ja, mit Einschränkungen
Summe33.700 €6.740 €6.740 €

Bei 20 Fahrzeugen liegt das Potenzial damit bei rund 135.000 € pro Jahr – Geld, das ohne Antrag beim französischen Staat bleibt. Dienstleister für die Erstattung verlangen üblicherweise 8 bis 15 % Provision auf den erstatteten Betrag, was bei sauberer Beleglage und eigenem Portalzugang vermeidbar ist.

Wie läuft der Antrag konkret ab?

  1. Rechnungen sammeln – monatliche Péage-Rechnungen des Betreibers oder Sammelrechnungen des EETS-Anbieters, jeweils mit französischer MwSt ausgewiesen.
  2. Zuordnung prüfen – Firmenname, Anschrift und Steuernummer müssen exakt mit den Stammdaten im Portal übereinstimmen.
  3. Portal im Sitzland nutzen – in Deutschland das BZSt-Portal, in Spanien die AEAT, in Portugal die Autoridade Tributária.
  4. Zeitraum wählen – meist das Kalenderjahr, bei hohem Volumen auch Quartale zur schnelleren Liquidität.
  5. Nachweise bereithalten – Rechnungen, Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit und bei Rückfragen die Fahrzeugzuordnung.
  6. Nachhalten – Eingangsbestätigung, Frist zur Nachreichung und Zahlungseingang dokumentieren.

Welche Fehler führen zur Ablehnung?

  • Rechnung auf den Fahrer ausgestellt. Bei Badges auf Privatnamen ist die Erstattung praktisch ausgeschlossen.
  • Badge einer Schwestergesellschaft. Die Rechnung muss auf den Antragsteller laufen; konzerninterne Weiterbelastung ohne MwSt-Ausweis hilft nicht.
  • Doppelte Anträge. Wird derselbe Zeitraum in zwei Jahren eingereicht, wird der gesamte Antrag geprüft und regelmäßig gekürzt.
  • Fehlende französische Steuernummer des Rechnungsstellers. Bei kleinen Betreibern und Parkplatzbetreibern häufig der Fall.
  • Gutschriften nicht verrechnet. Storni und Korrekturen müssen im selben Zeitraum berücksichtigt werden.
  • Frist verpasst. Der 30. September ist eine Ausschlussfrist, keine Ordnungsfrist.

Was gilt für Betriebe außerhalb der EU?

Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU – etwa Schweiz, Norwegen oder Vereinigtes Königreich – gilt nicht die Richtlinie 2008/9/EG, sondern die Richtlinie 86/560/EWG („13. Richtlinie"). Das Verfahren ist aufwendiger:

  • Kein elektronisches Portal – der Antrag läuft über einen Vertreter oder direkt bei der französischen Verwaltung.
  • Gegenseitigkeit muss gewährleistet sein.
  • Mindestbeträge können gelten, anders als im EU-Verfahren.
  • Originalrechnungen und teilweise beglaubigte Nachweise werden verlangt.

Für Schweizer Flotten ist deshalb meist ein französischer Steuervertreter oder ein spezialisierter Dienstleister sinnvoll – die Provision ist hier besser investiert als im EU-Verfahren.

FAQ

Bis wann muss ich die französische Maut-MwSt beantragen? Bis zum 30. September des Folgejahres. Für 2025 ausgestellte Rechnungen endet die Frist am 30. September 2026.

Gibt es einen Mindestbetrag für den Antrag? Im EU-Verfahren nicht. Seit 2010 entfallen die früheren Mindestbeträge, der Antrag lohnt sich also auch bei kleineren Summen.

Kann ich die MwSt auf französischen Diesel mit erstatten? Ja, unter denselben Bedingungen wie die Maut. Wichtig ist die Rechnung auf den Betrieb und die Trennung von Maut- und Kraftstoffbelegen.

Was passiert, wenn die Rechnung auf den Fahrer lautet? Dann ist die Erstattung in der Regel nicht möglich. Badges und Karten sollten deshalb immer auf die Gesellschaft laufen, nie auf den Namen des Fahrers.

Wie lange dauert die Erstattung? Vier bis acht Monate sind üblich. Bei verspäteter Zahlung entstehen Zinsen ab dem vierten Monat nach Antragseingang.

Fazit: Die MwSt ist Teil der Mautkalkulation

Wer die französische Maut nur netto rechnet, plant mit einem zu niedrigen Kapitaleinsatz: 20 % des Mautbetrags sind ein Jahr lang gebunden, bevor sie zurückkommen. Belegdisziplin und ein Kalendereintrag zum 30. September sind dafür wichtiger als jede Optimierung am Tarif. Wie TRANSCEND Mautbelege je Fahrzeug und Zeitraum auswertet, zeigt die Live-Demo; die Funktionsweise steht unter So funktioniert es, Tarife unter Preise.

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